Vorsatz

•  wissentliche und gewollte Verwirklichung einer Straftat
•  1. Grades = Absicht: dem Täter kommt es gerade darauf an, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen
•  2. Grades: der Täter weiß oder setzt als sicher voraus, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt
•  Eventualvorsatz: der Täter hält es ernstlich für möglich, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt und nimmt dies billigend in Kauf.