• wissentliche und gewollte Verwirklichung einer Straftat
• 1. Grades = Absicht: dem Täter kommt es gerade darauf an, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen
• 2. Grades: der Täter weiß oder setzt als sicher voraus, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt
• Eventualvorsatz: der Täter hält es ernstlich für möglich, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt und nimmt dies billigend in Kauf.