Maßnahme, die zur Beseitigung der Ursache eines möglichen Fehlers
oder einer anderen möglichen unerwünschten Situation ergriffen wird.
Anmerkung 1: Mögliche Fehler können mehrere Ursachen haben.
Anmerkung 2: Die Vorbeugungsmaßnahme wird ergriffen, um das Auftreten des Fehlers zu verhindern; eine Korrekturmaßnahme hingegen ergriffen wird, um das erneute Auftreten eines Fehlers zu verhindern.
Hinweis: Zum Sinn von Vorbeugungsmaßnahmen gehören die Feststellung potenzieller Fehler, die Ermittlung der Ursache für die erkannten potenziellen Fehler, die Aufzeichnung der Ergebnisse, die Festlegung der Vorbeugungsmaßnahmen zur Ursachenbeseitigung, die Einführung der Vorbeugungsmaßnahmen und die Überprüfung und Dokumentation der Wirksamkeit.