Schaden

•  Beeinträchtigung einer Sache und Minderung ihres Wertes durch negative Einwirkung
•  Einbuße an Rechtsgütern mit Differenz zwischen der tatsächlichen Güterlage, die durch dieses Ereignis geschaffen wurde, und der, die entstanden wäre, wenn es nicht passiert wäre (Differenzhypothese).