Siehe Aufzeichnung. Hinweis: Eine Aufzeichnung bezeichnet oder beschreibt einen Ist-Zustand, der sich - vom Zeitpunkt des Schreibens betrachtet - aus der Vergangenheit ergibt und nicht mehr abgeändert werden kann. Sie unterliegt keiner Revision. Aufzeichnungen können z. B. ausgefüllte Checklisten und Formulare, Berichte, Statistiken, Lieferscheine aber auch EDV-Dateien sein (Nachweisdokumente).