• am 1. Januar 1990 als Umsetzung der EG-Richtlinie vom 25. Juli 1985 in Kraft getreten mit dem Ziel: einheitliche Rechtslage bezüglich der Produkthaftung zu schaffen
• Gesetz, in dem die Haftung des Herstellers für Folgeschäden aus der Nutzung eines Angebotsproduktes festgelegt ist
• Regelung der verschuldensunabhängigen Produkthaftung
• alle bisherigen Anspruchs- und Haftungsgrundlagen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestehen weiter.