Eichen eines Messgerätes oder einer Maßverkörperung ist die von der zuständigen Eichbehörde nach den Eichvorschriften vorzunehmende amtliche Prüfung. Dabei wird festgestellt, ob das vorgelegte Messgerät den an seine Beschaffenheit und seine messtechnischen Eigenschaften zu stellenden Anforderungen genügt, insbesondere ob es die Eichfehlergrenzen einhält. Durch Stempelung wird bekundet, dass das Messgerät zum Zeitpunkt der Prüfung den Anforderungen genügt hat. Es ist gesetzlich geregelt, welche Geräte der Eichpflicht unterliegen.