Das System der organisatorischen Einheiten einer Unternehmung, das die Zuständigkeiten für die arbeitsteilige Erfüllung der Unternehmensaufgabe regelt. Vom Management erstellte Beschreibung der Festlegungen in der Organisation zu Unter- und Überstellungsverhältnissen der Beschäftigten. Damit wird die Weisungsbefugnis definiert. Die übliche Darstellungsform der Organisationsstruktur ist das Organigramm. Für die Aufbauorganisation zur Definition und Besetzung von Positionen sind u. a. vier Begriffe wichtig: Aufgabe, Kompetenz, Verantwortung, Qualifikation.