• aus Kaufvertrag: wenn die gelieferte Ware nicht der
vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht:
Gewährleistungsansprüche (Wandelung,
Minderung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung)
• aus Werkvertrag: Wandelung, Minderung und
Schadensersatz, zusätzlich Nachbesserung
• aus Vertrag: Sachmängelgewährleistung/positive
Forderungsverletzung