Positive Forderungsverletzung (pFV)

auch: positive Vertragsverletzung
•  gesetzlich nicht geregelt, aber gewohnheitsrechtlich anerkannt
•  kann zwischen den Vertragsparteien Schäden ersetzen, die als Mangelfolgeschaden an anderen Rechtsgütern als der Kaufsache entstanden sind
•  eine verschuldensabhängige Haftung, bei der der Schuldner grundsätzlich für eigenes Verschulden und das seines Erfüllungsgehilfen (= Angestellten etc.) haftet.