EG-Recht

•  Primäres EG-Recht
Verträge zwischen den Mitgliedsstaaten der EG; die Einhaltung der Verträge zwischen Deutschland und der EG wird durch das Bundesverfassungsgericht kontrolliert Sekundäres EG-Recht

• Rechtsnormen in Form von Verordnungen und Richtlinien, die von den Organen der EG auf der Grundlage des EWGV erlassen werden; übernationales Recht, Anwendungsvorrang vor innerstaatlichem Recht; Kontrolle durch den EuGH Richtlinien

• sind an Mitgliedsstaaten gerichtet; müssen innerhalb einer Umsetzungsfrist in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden; sind nach Ablauf dieser Frist unter bestimmten Voraussetzungen von den Behörden und Gerichten der Mitgliedsstaaten ganz oder in Teilen unmittelbar anzuwenden Verordnungen

• haben allgemeine Geltung und sind direkt wirksam; begründen verbindliche und unmittelbare Rechte und Pflichten für Mitgliedsstaaten und deren Bürger; müssen nicht mehr durch das jeweilige nationale Parlament in nationales Recht umgesetzt werden; können vom nationalen Gesetzgeber mit weitergehenden Forderungen ergänzt werden.